Referenz Betrieb & Sicherheit
- Sicherheitsmanagement
Psychische Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz §5
Die psychische Gesundheit ist für die Qualität der Arbeit unverzichtbar, denn Stress wirkt sich langfristig negativ auf Motivation, Leistungsfähigkeit und Betriebsklima aus. Mit der psychischen Gefährdungsbeurteilung können Sie organisatorische Schwachstellen und Belastungsquellen in Ihrem Unternehmen identifizieren. Die Ziele der psychischen Gefährdungsbeurteilung sind:
Psychische Gesundheit der Mitarbeiter unterstützen Arbeitsplätze und Arbeitsverfahren optimieren und gesund gestalten Beschäftigte einbeziehen und ihre Bindung ans Unternehmen erhöhen Gesundheit und Wohlbefinden bei der Arbeit langfristig verbessern Führungskräfte einbeziehen und das Bewusstsein für psychische Gesundheit stärken Die Leistungsfähigkeit und Resilienz des Unternehmens zu stärkenIm Rahmen moderierter Gruppengespräche mit Mitarbeitern und Führungskräften werden mithilfe branchenspezifischer Leitfragen aus dem Bereich Abwasserwirtschaft psychische Belastungen ermittelt. Dabei stehen Themen wie Arbeitsorganisation, Arbeitsumgebung, soziales Miteinander zwischen Kollegen und Vorgesetzten sowie Arbeitsinhalte im Fokus. Gemeinsam mit den Teilnehmern werden bestehende Belastungen identifiziert, Handlungsfelder aufgezeigt und erste Lösungsansätze zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen entwickelt.
Ergebnisse und Lösungsansätze werden in einem Maßnahmenplan mit Zuständigkeiten und Durchführungszeiträumen zusammengeführt und priorisiert.