Referenz Betriebsmanagement
- Sicherheitsmanagement
Explosionsschutz-Dokumente für die Kläranlage Flörsheim
Aufgrund der Bildung und Freisetzung von Faulgas oder der Einleitung brennbarer Flüssigkeiten in die Kanalisation sind Explosionsereignisse auf Kläranlagen nicht auszuschließen, so dass nach aktueller Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ein Explosionsschutzdokument vorhanden sein muss, welches auf aktuellem Stand zu halten ist.
Aufgrund von baulichen und verfahrenstechnisch bedingten Änderungen sowie Aktualisierungen in der DGUV-Regel 113-001 Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), speziell in der Beispielsammlung für spezielle Anlagen (Stand 03/2014), war das vorliegende Explosionsschutzdokument der Kläranlage Flörsheim zu überprüfen und zu aktualisieren.
Hierbei wurden auch die Anforderungen des neuen DWA-Merkblatts M-217 (Explosionsschutz für abwassertechnische Anlagen, 2014) berücksichtigt, beispielsweise bei der farblichen Darstellung im Explosionsschutzzonenplan.