Referenz Betriebsmanagement

  • Sicherheitsmanagement

Gefährdungsbeurteilung für die Kläranlage Usingen-Kransberg

Der Gesetzgeber hat für den sicheren Betrieb von abwassertechnischen Anlagen und zum Schutz der Beschäftigten Gesetze erlassen, die vom Betreiber auch im Sinne der Organisationssicherheit zu beachten sind. Nach §5 des deutschen Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitsgeber eine Gefährdungsbeurteilung zu Arbeitsstätten, Arbeitsplätzen, Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten zu erstellen. Das Ziel der Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen besteht darin, zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

Unsere Leistung

  • Beurteilung der Arbeitsplätze auf der Kläranlage bei einer Begehung der Anlage
  • Beurteilung der Tätigkeiten auf der Kläranlage in Workshops mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • Beurteilung der Arbeitsplätze und Tätigkeiten separat nach Mutterschutzgesetz in einem Workshop mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • Beurteilung der psychischen Gefährdungen (in 2022)
  • Erstellen eines Maßnahmenplans zur weiteren Überwachung der Beseitigung der Gefährdungen
  • Aktualisierung Gefahrstoffkataster