Referenz Betriebsmanagement
- Sicherheitsmanagement
Gefährdungsbeurteilung für die Kläranlage Usingen-Kransberg
Der Gesetzgeber hat für den sicheren Betrieb von abwassertechnischen Anlagen und zum Schutz der Beschäftigten Gesetze erlassen, die vom Betreiber auch im Sinne der Organisationssicherheit zu beachten sind. Nach §5 des deutschen Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitsgeber eine Gefährdungsbeurteilung zu Arbeitsstätten, Arbeitsplätzen, Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten zu erstellen. Das Ziel der Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen besteht darin, zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.