Referenz Betriebsmanagement
- Sicherheitsmanagement
Explosionsschutz-Dokumente für die Sonderbauwerke der Stadt Bad Vilbel
Aufgrund der Bildung und Freisetzung von Faulgas oder der Einleitung brennbarer Flüssigkeiten in die Kanalisation sind Explosionsereignisse im Kanal oder in Sonderbauwerken nicht auszuschließen, so dass nach aktueller Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ein Explosionsschutz-Dokument für jedes abwassertechnische Bauwerk vorhanden sein muss, welches einmal im Jahr auf den aktuellen Stand zu kontrollieren ist.
Die Stadt Bad Vilbel betreibt im Stadtgebiet insgesamt 21 Sonderbauwerke, welche teilweise Altbestand sind. Für eines dieser Bauwerke liegt ein Explosionsschutz-Dokument vor, welches aktualisiert werden muss. Für die restlichen Bauwerke werden Explosionsschutz-Dokumente unter Beachtung der DGUV-Regel 113-001 Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), speziell in der Beispielsammlung für spezielle Anlagen, erstellt. Hierbei werden auch die Anforderungen des Merkblatts DWA-M 217 (Explosionsschutz für abwassertechnische Anlage) berücksichtigt, wie beispielsweise bei der farblichen Darstellung im Explosionsschutzzonenplan.